Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Gott gebe ihnen und allen christlichen Eheleuten seine Gnade und Segen. 
Amen! 
B. 
nach der bürgerlichen Eheschließung, aber vor der kirchlichen 
Trauung: 
Nachfolgende (neuverbundene) Ehegatten N. N. sind Willens, hiernächst 
das Gelübde ehelicher Liebe und Trene vor Gottes Augesicht öffentlich zu be— 
stätigen und ihre Ehe im Namen des Herrn einsegnen zu lassen. Sie be- 
gehren eurer christlichen Liebe Gebet und Fürbitte, daß sice es in Gottes Namen 
ausführen und Solches wohl gerathen möge. 
Gott gebe ihnen und allen christlichen Ehelenten seine Gnade und Segen. 
Amen! 
C. 
nach erfolgter kirchlicher Trauung: 
In unser gemeinsames Gebet schließen wir die (neuverbundenen) Ehe- 
gatten N. N., welche ihren Bund Gott geheiligt und über ihren ehelichen 
Stand den göttlichen Segen empfangen haben, daß sie diesen heiligen Stand 
christlich führen und selig zu Gottes Lob vollenden. Gott gebe ihnen und 
allen christlichen Eheleuten seine Gnade und Segen. Amen! 
Bemerkung: Den Geistlichen ist gestattet, der Fürbitte in den drei Formularen A. B. G. 
„Gott gebe ihnen“ u. s. w. eine andere, freie und erweiterte Fassung zu geben, 
welche dem Sinne entspricht. 
II. II 
4##. .« 
Trauung. 
Vorerinnerungen. 
Wenn eine besondere Traurede, oder, wo es üblich, eine Hochzeitspredigt gehalten wird, 
so empfiehlt es sich, von gachstehenden Formnlaren das kürzere unter 1 zu !c brauchen. — Dem 
Geistlichen ist gestattet, in dem für die Trauung gewählten Formulare die Traufragen und die 
Einsegnungsformel mit den Traufragen und der Einsegnungsformel eines der beiden andern 
Formulare zu vertauschen. — Auch darf er bei der Anrede der Eheleute statt des Du und des 
Ihr, des „Sie'“ sich bedienen. 
Formulare. 
1. 
Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. 
Amen!
	        
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