Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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einem anstatt des seitherigen Beiförsters anzustellenden selbstständigen Revier- 
förster übertragen werde. 
Weimar, am 12. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(26) IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog häben auf Grund des 
Gesetzes vom 3. April 1878 zu beschließen geruht, daß vom 1. April d. J. 
an der Vorstand der Großherzoglichen Forst-Inspektion zu Zillbach von der 
eigenen Verwaltung des Inspektionsforstes Zillbach entbunden und dieselbe 
einem anstatt des seitherigen Beiförsters anzustellenden selbstständigen Revier- 
förster übertragen werde. 
Weimar, am 13. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(27) V. Daß von der Direktion der Hagel= und Feuer-Versicherungs-Gesell- 
schaft zu Schwedt, an Stelle des Rentiers L. Rößler der Kaufmann Wilhelm 
Stöckert, hier, zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernaunt worden 
ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
20., August 1874 (Regierungs-Blatt S. 346) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 18. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg.
	        
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