Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. März 1878 (Regie- 
rungs-Blatt Seite 40) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. März 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg. 
(361! Das 5. und 6. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1282 die Erklärung der Zustimmung des Reichstags zu dem Handels- 
vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn, vom 
16. Dezember 1878; unter 
„ 1283 die Verordnung wegen Ergänzung, bez. Abänderung der Verord- 
nung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei 
der Militär= und der Marineverwaltung angestellten Beamten, 
vom 4. März 1879; unter 
„ 1284 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmäch- 
tigten zum Bundesrath, vom 19. Februar 1879. 
Berichtigung. In Nr. 4 des Regierungs-Blattes ist in den Seite 51 abgedruckten Formularen 
zu lesen: 
Zeile 6 von oben: „eheliche“ statt „christliche". 
Zeile 12 von unten: „ehelichen“ statt „christlichen“. 
Weimar. — Hos Buchdruckerei.
	        
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