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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen= Weimar= Eise nach.
Nummer 7. m Weimar. 28. März 1879.
Inhalt: Vertrag über die Errichtung eines —.—— . ——— in Gera S. 69. — Ministerial-
Bekanntmachung, die zeitweilige Beschränkung der Einlieferung männlicher Strasgefangener in die ge-
meinschaftlichen Strasanstalten zu Ichtershausen betreffend S. 78 — Ministerial-Bekanntmachung, einen
Wechsel in der Hauptagentur der Preußischen Feuerversi herungs- -Artien- „Grlellsaft zu Berlin betr. S. 7.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(38) I. Der nachstehende zwischen den Regierungen des Großherzogthums und
des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie wegen Errichtung eines gemeinschaft-
lichen Landgerichts in Gera abgeschlossene Vertrag mit Schlußprotokoll d. d.
18. Mai 1878:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
und Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
haben Verhandlungen wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts
in Gera eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling
und
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
Höchstihren Staatsminister Dr. jur. Emil von Beulwvitz, Excellenz
und
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert,
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte
beiderseitiger Ratification abgeschlossen worden ist.
1879. 10