Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

2 
Regierungs-Blatt 
Großberzogthum 
Sachsen -Weimar-Eise nach. 
Nummer 14. Weimar. 26. Juni 1880. 
  
Inhalt: Verormung die Einführung eines neuen egulativse über die jurislischen Prüfungen und die Vorbereitung 
im höheren Justizdienste belreffend S. 
(53! Verordnnug, die Einführung eines neuen Regulativs über die jstischen oPrüfungen und 
die Vorbereitung zum höheren Justizdienste betressend; vom 2. Juni 1 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
20. 2c. 
verordnen, was folgt: 
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz= 
dienste (§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetze 
vom 20. März 1879) erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Regulativs, 
welches auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem gemeinschaft- 
lichen Thüringischen Oberlandesgerichte in Jena betheiligten Regierungen fest- 
gestellt worden ist, unter folgenden näheren Bestimmungen: 
I. Die in dem Regulativ der Landesjustizverwaltung zugewiesenen Befugnisse 
werden durch Unser Staats-Ministerium ausgeübt. 
1880 21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.