Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

Uebergangs 
zur 
Schein 
169 
Beilage XIV. 
Zu § 17. 
Versendung von Gegenständen, welche einer innern Steuer unterliegen. 
Ausstellungs-Amt, 
D 
unterseichneten Amte zu 
Erledigungsamt, 
wohnhaft zu 
an, da 
meldet heute dem 
nachstehend verzeichnete Gegenstände 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
durch 4 wohnhaft zu versenden wolle, mit 
dem Antrage, darüber eine Abfertigung auf das zum 
sder Ueberweisung des Steuer-Anspruches auf dasselbe 
Zwecke des steuerfreien Wiedereingangs nach zu ertheilen. 
der Durchfuhr über dasselbe nach 
I Der Kolli Gattung und Menge der Waaren 
*l7; — 
1 .Name nach der Deklaration des Ueber. nach stattgehabter amtlicher Angabe, 
55 2 gangsscheins-Extrahenten Ermittelung ob und wie ein Ver- 
2 T und — . . —..—— 5 Hdschluß angelegt ist, 
Wohnor Benennung Deren Benennung — Derenund Zahl der ange- 
455 der Waaren ——* der Waaren legten Bleie oder 
2 der mmit Angabee Gewicht. — mit Angabe Gewicht. Siegel, dann der zu- 
Empfänger,eber wahren Ler wahren□—. 9#hörigen Ausfuhr- 
Stärke beStärke beii E anmeldungen. 
t Branntwein.Kilogr. 1 Granntwein.] Kilogr. 
1 2 4 5 6 7 8 10 11 
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bei dem Amte 
  
  
übernimmt mit diesem von 
zur Revision und weiteren Abfertigung zu st 
  
  
D · verlangten und angenommenen 
Uebergangsscheine die Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin an- 
gegebenen Menge und Gattung mit diesem Uebergangsscheine bis zum 
zu lassen, ingleichen für die inneren Steuern von diesen Waaren zu haften. 
Diese Verpflichtung erlischt nur dann, wenn durch das Amt, auf welches der Ueber- 
gangsschein ausgestellt ist, bescheinigt wird, daß den neben bemerkten Obliegenheiten vollständig 
gLenügt sei. 
18 
ellen oder stellen 
Acceptations-Erklärung des Uebergangsschein-Extrahenten. 
Ich übernehme biesen Uebergangsschein mit der vorstehend angegebenen Verpflichtung. 
en 18 
den 
Königlich Bayerische 
18
	        
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