Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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s63] III. Daß von der Direktion der Oldenburgischen Versicherungs- 
Gesellschaft an Stelle des Kaufmann Winkelmann, in Firma Louis Koch 
hier, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann H. Ulrich, zu Weimar, 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juli 1864 (Reg.= 
Blatt S. 80) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 12. Juli 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[64) Das 15., 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1388 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweine- 
fleisch und Würsten aus Amerika, vom 25. Juni 1880; unter 
„ 1389 das Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- 
seuchen, vom 23. Juni 1880; unter 
„ 1390 die Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militär- 
beamten des Reichsheeres und der Marine, vom 29. Juni 1880; 
unter 
„ 1391 das Gesetz, betreffend die Abänderung des § 32 der Gewerbe- 
ordnung, vom 15. Juli 1880. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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