Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Emissions-Plan 
für die unter Zinsgarantie der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen, Herzoglich 
Sachsen-Meiningischen, Herzoglich Sachsen-Altenburgischen und Fürstlich Schwarzburg- 
Rudolstädtischen Staatsregierung auszugebenden 
A%% Prioritäts-Obligalionen der Saal-Eisenbahn-Zesellschast. 
§ 1. 
Die auszugebenden Prioritäts-Obligationen werden in 2 Abtheilungen 
A und B, jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern nach dem sub A 
emo R.beigeschlossenen Schema und zwar: 
die Prioritäts-Obligationen unter A auf weißem Papier mit grün- 
lichem Aufdruck und die unter B auf weißem Papier mit bräunlichem 
Aufdruck, schwarz gedruckt 
ausgefertigt. 
Die erste Abtheilung (A) umfaßt 
5823 Stück zu je 500 Mark — 2911500 Mark unter No. 1—6000, 
die zweite Abtheilung (B) 
485 Stück zu je 1000 Mark = 485 000 Mark unter No. 1—500 
3396500 Mark 
mit Ausfall der bereits ausgelosten, in den Nummern 81 (Jahrgang 1878), 
80 (Jahrgang 1879) und 80 (Jahrgang 1880) des Deutschen Reichs= und 
Königlich Preußischen Staats-Anzeigers bekannt gemachten 177 Nummern von 
Obligationen zu 500 Mark und 15 Nummern von Olbligationen zu 1000 Mark 
der früheren 4½/ % Auleihe. 
Schena B. Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zins-Coupons auf gleichem 
— Papier, wie zu den Prioritäts-Obligationen schwarz gedruckt, für 10 Jahre 
Ste= und Talons zur Erhebung neuer Zins-Coupons ausgegeben. Die folgenden 
Serien der Zins-Coupons werden den Inhabern der mit der vorhergehenden 
Serie ausgegebenen Talons gegen deren Rückgabe verabfolgt; wird hiergegen 
vor der Ausreichung der neuen Coupons Widerspruch erhoben, so erfolgt die- 
selbe an die Besitzer der Prioritäts-Obligationen gegen besondere Quittung. 
  
  
§ 2. 
Sämmtliche nach § 1 auszugebenden Prioritäts-Obligationlen haben unter 
sich gleiche Rechte und werden jährlich mit 4% verzinst.
	        
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