Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

195 
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando in Jena bei 
der Hauptkasse der Gesellschaft, in Berlin, Frankfurt a/M., Leipzig, 
München, eventuell noch an anderen Plätzen bei den bekannt zu gebenden 
Zahlstellen, welche durch die Direktion der Gesellschaft in den im § 11 ge- 
nannten öffentlichen Blättern namhaft gemacht werden, ausgezahlt. Zinsen der 
Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem in dem 
betr. Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum 
Vortheil der Gesellschaft. 
§ 3. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Aus- 
loosung lant des beigefügten Tilgungsplanes. 
Der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter 
Genehmigung der betheiligten vier hohen Staatsregierungen den Amortisations- 
Fonds stetig oder zeitweise zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser 
Prioritäts-Obligationen zu beschlennigen, auch außerhalb des Amortisations- 
verfahrens sämmtliche alsdann noch vorhandenen Obligationen durch die in § 11 
gedachten öffentlichen Blätter mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch 
Zahlung des Neunwerthes und der bis dahin ausfgelaufenen Zinsen einzulösen. 
Insbesondere hat die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft unter gleichem Vor- 
behalte der Genehmigung der betheiligten vier hohen Staats-Regierungen das 
Recht der Kündigung dieser ganzen mit staatlicher Zinsgarantie auszugebenden 
vierprozentigen Prioritäts-Anleihe, eventuell des Restes derselben, mit halb- 
jähriger Kündigungsfrist gegen Aufnahme einer höchstens fünfprozentigen durch 
zuverlässige Zeichnungen gesicherten Anleihe, welche den Betrag des Nenn- 
werthes der wirklich ausgegebenen, bezüglich noch nicht amortisirten Prioritäts- 
Obligationen nicht übersteigen darf. 
84. 
Die Nummern der nach § 3 zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen 
werden jährlich im Monat April und zwar in einem mindestens 14 Tage vor- 
her durch einmalige Insertion in dem Deutschen Reichs= und Königlich 
Preußischen Staats-Anzeiger bekannt zu machenden Termine, dem bei- 
zuwohnen die Inhaber der Prioritäts-Obligationen die Befugniß haben, durch 
das Loos bestimmt. 
Die erste Verloosung findet im Jahre 1881 statt. 
Ueber die Verhandlungen ist von einem Beamten des Großherzoglich Säch- 
sischen Amtsgerichtes zu Jena ein Protokoll aufzunehmen. 
1880 33
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.