Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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[72] V. Die bisherige Forstrevierverwaltung zu Jenaprießnitz ist eingezogen 
und die Verwaltung des Jenaprießnitzer Forstes mit der des Zwätzener Forstes 
in Zwätzen vereinigt worden. 
Weimar, den 23. August 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
!73) Das 19. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 1392 das Gesetz, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten 
des deutschen Reichs, vom 25. März 1880; unter 
Nr. 1393 die Verordnung, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten 
des deutschen Reichs, vom 28. Juli 1880. 
  
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.