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[72] V. Die bisherige Forstrevierverwaltung zu Jenaprießnitz ist eingezogen
und die Verwaltung des Jenaprießnitzer Forstes mit der des Zwätzener Forstes
in Zwätzen vereinigt worden.
Weimar, den 23. August 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
!73) Das 19. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 1392 das Gesetz, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten
des deutschen Reichs, vom 25. März 1880; unter
Nr. 1393 die Verordnung, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten
des deutschen Reichs, vom 28. Juli 1880.
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.