Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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gegen das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Tabacks vom 16. 
Juli 1879 (Seite 245 ff. des Reichs-Gesetzblattes von 1879) 
zur Anwendung zu bringen. 
Solches wird hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar, am 8. September 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.