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(85) VII. In dem neuen Staatshandbuche von 1880 sind die Großherzog=
lichen Konsulate aus einem Kanzleiversehen nicht mit aufgenommen. Um
Zweifeln zu begegnen, wird hierdurch zur Nachricht gebracht, daß die Groß-
herzoglichen Konsulate, wie solche S. 233 und S. 234 des Staatshandbuchs
von 1874 aufgeführt sind, unverändert bestehen und von den dort genannten
Großherzoglichen Konsuln verwaltet werden.
Weimar, den 15. September 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
G. Thon.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.