Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Eheschließung sofort in das betreffende Hauptregister zu bewirken, sodann 
aber, und zwar noch an demselben Tage, eine wörtlich genaue Abschrift 
der in das Hauptregister bewirkten Eintragung in das Nebenregister zu 
bringen und die Uebereinstimmung dieser Abschrift mit der Eintragung 
im Hauptregister zu beglaubigen ist. Indem wir das oben geschilderte 
vorschriftswidrige Verfahren hiermit allen Standesbeamten noch ausdrücklich 
verbieten, weisen wir zugleich die nächsten Aufsichtsbehörden derselben an, 
etwaige zu ihrer Kenntniß kommende Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot 
disciplinarisch zu ahnden. 
Hält sich ein Standesbeamter nicht für genügend befähigt und geübt, die 
Eintragung in das Hauptregister alsbald fehlerlos zu bewirken, so wird es 
sich zur Vermeidung von Nachtragsvermerken und gerichtlichen Berichtigungen 
empfehlen, daß derselbe die von den erschienenen Personen gemachten thatsäch- 
lichen Angaben, soweit solche der Eintragung in das Standesregister bedürfen, 
auf besonderen Hilfsblättern zuvörderst notirt und erst dann, wenn 
diese Angaben erschöpfend, sowie von den Erschienenen als richtig bestätigt, 
auf dem Hilfsblatte notirt sind, die von den Erschienenen durch Unterschrift 
zu vollziehende Eintragung in das Hauptregister bewirkt. Keinenfalls dürfen 
aber Formulare zu den Nebenregistern als Hilfsblätter verwendet noch die in das 
Hauptregister gehörigen Eintragungen zuerst in das Nebenregister bewirkt werden. 
Weimar, am 21. Oktober 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(96] V. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich Sächsische 
Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren Schulamts 
ist für die Prüfungsperiode vom 1. November 1880 bis 31. Oktober 1881 
in folgender Weise zusammengesetzt: 
Vorsitzender: 
Geheimer Hofrath Professor Dr. Stickel. 
Examinatoren 
für altklassische Philologie: 
Professor Dr. Goetz in Jena und Geheimer Hofrath Dr. Fischer 
in Meiningen, eventuell als außerordentlicher Examinator 
Professor Dr. Delbrück zu Jena;
	        
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