Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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[161 VI. Daß die Führung des Katasters von Ollendorf dem Groß— 
herzoglichen Rechnungsamte in Vieselbach übertragen worden ist, wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Februar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(17] Das 3. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter: 
Nr. 1361 die Verordnung, betreffend den Verkehr mit künstlichen Mineral= 
wässern, vom 9. Februar 1880. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.