Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Lokomotiv-Eisenbahn von Wutha 
nach Ruhla unter der Benennung: 
Ruhlaer Eisenbahn 
eine Aktien-Gesellschaft mit dem Sitze in Ruhla W. A. gebildet und in das 
Handelsregister zu Eisenach, in dessen Amtsgerichtsbezirk die Gesellschaft ihren. 
Sitz hat, eingetragen worden ist, wollen Wir hiermit der bezeichneten Gesell- 
schaft die Konzession zum Bau und Betriebe der oben erwähnten Eisenbahn 
für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe des anliegenden Staatsvertrages vom 
30. Dezember 1879 und der demselben beigefügten Konzessions-Bedingungen 
ertheilen. 
Zugleich ertheilen Wir der gedachten Eisenbahn-Gesellschaft die gnädigste 
Zusicherung, daß Unser unter dem 26. November 1855 erlassenes Gesetz über 
die zur Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthums- 
abtretungen und auch etwaige spätere Abänderungen dieses Gesetzes auch auf 
die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Ruhlaer Eisenbahn 
erstreckt und angewendet werden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst Beilagen soll durch das Regierungs-Blatt 
für das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Weimar, den 16. Februar 1880. 
Carl Alerander. 
v. Groß. 
Konzessions-Urkunde 
für den Bau und Betrieb einer Lokomotiv. 
Eisenbahn von Wutha nach Ruhla.
	        
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