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Ministerial-Bekanntmachungen.
/121) I. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs soll die deutsche Rechtschreibung, welche bereits in den Schulen
verschiedener deutscher Staaten, insbesondere der Königreiche Preußen, Bayern
und Sachsen in übereinstimmender Weise eingeführt worden ist, von Ostern
1881 an auch in den Schulen des Großherzogthums Sachsen zur Einführung
gelangen. Zu diesem Behufe wird hierdurch Folgendes zur Nachachtung verordnet:
1) Die im Auftrage des Königlich Preußischen Ministeriums der geist-
lichen, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten herausgegebene Schrift:
„Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung
zum Gebrauche der preußischen Schulen, Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung“
(Ladenpreis: 15 K) hat von nun an auch in den hierländischen Schulen als
Norm für den orthographischen Unterricht und für die in den schriftlichen
Arbeiten der Schüler einzuhaltende Rechtschreibung zu dienen.
2) Dieselbe ist in denjenigen Klassen der Gymnasien, Realschulen und
höheren Bürgerschulen, zu deren Lehraufgabe der orthographische Unterricht
gehört, in den Seminarien und, soweit möglich, auch in den oberen Klassen
der Volksschulen als Schulbuch einzuführen; von der Einführung anderer
Leitfäden für die Hand der Schüler lediglich zu dem Zwecke des orthographischen
Unterrichts ist abzusehen.
3) Es ist darauf zu achten, daß — soweit möglich — nur solche Lehr-
und Lesebücher nen eingeführt werden, welche die neue Rechtschreibung einhalten.
4) Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die schon vor-
handenen und seither im Gebrauche befindlichen Schulbücher mit abweichender
Rechtschreibung zu beseitigen sind, bleibt vorbehalten.
Weimar, den 8. Dezember 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(I122) II. Daß von der Direktion der „Patria“, gegenseitige Lebensversicherungs-
bank zu Wien, an Stelle des Nobert Eisentraut hier, bisherigen Hauptagenten
derselben, Rudolph Mactzke zu Weimar zum Hauptagenten für das