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Die Ausreichung neuer Dividendenscheine und Talons erfolgt gegen Eiu—
lieferung der mit den abgelaufenen Dividendenscheinen ausgegebenen Talous
an den Inhaber der letzteren ohne Prüfung seiner Legitimation.
8 20.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt von der Gesellschaftskasse gegen
Einlieferung der entsprechenden Dividendenscheine nach geschehener Feststellung
der Bilanz des betreffenden Betriebsjahres. Dividenden, die nicht binnen
vier Jahren, von den in den Diodidendenscheinen angegebenen Zahlungstagen
ab gerechnet, erhoben worden sind, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
8 21.
Das Geschäfts- oder Betriebsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Die Bauzeit wird bis zum Ende desjenigen Monats gerechnet, in welchem
der Betrieb der Bahn vollständig eröffnet ist.
Die Aufstellung der Generalbilanz über die ganze Bauausführung erfolgt
nach Beendigung des Baues zur nächsten ordentlichen General-Versammlung. Nach
Ablauf der Banzeit ist am Schlusse eines jeden vollen Betriebsjahres das
Resultat des Betriebes durch eine Bilanz darzustellen.
Ist der Betrieb der Bahn nicht im Anfange, sondern im Laufe eines
Kalenderjahres eröffnet, so hat sich die erste Betriebsbilanz auf diesen Theil
des Jahres zu beschränken.
In der Bilanz werden alle Einnahmen des betreffenden Jahres nach
ihrem Baarbetrage, etwaige Ausstände nach ihrem Nominalbetrage, insofern sie
aber unsicher sein sollten, nach gewissenhafter Schätzung von Seiten des Auf-
sichtsrathes, und vorhandene Baumaterialien und Vorräthe nach dem Kostenpreise
und bei eingetretener Werthsverminderung unter Berücksichtigung derselben als
Aktiva angesetzt.
Dagegen kommen als Passiva in Ansatz alle Ausgaben, die im Laufe des
Jahres entstanden und nicht aus dem Erneuerungs= oder Reservefonds be-
stritten worden sind, mit Einschluß der etwa am Jahresschluß verbliebenen
Rückstände.
Die Jahresbilanz wird innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf
des betreffenden Jahres durch die Gesellschaftsblätter veröffentlicht.
8 22.
Alle General-Versammlungen werden in Ruhla abgehalten. Die Berufung
dazu erfolgt unter Mittheilung der Tagesordnung und des Abhaltungsortes