Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Uebertrag

2)  von  55  258  800  Mark  zur  Deckung  der
erforderlichen  Mittel  für  die  Bauausführung
  derjenigen  Bahnstrecken,  für
welche  dem  Berlin-Stettiner,  dem
Magdeburg-Halberstädter,  dem  Hannover-Altenbekener
  und  dem  Cöln-Mindener
  Eisenbahnunternehmen  die
Konzession  zum  Bau  und  Betriebe  verliehen
  ist  ..  ..  .  ..  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..

Summe  a

b)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  14.  Februar
1880  (Gesetz-Samml.  S.  20)  bewilligten
Krediten,  und  zwar:

1)  von  364  952  250  Mark  zum  Umtausch
der  224  586  000  Mark  Stammektien
und  Prioritäts-Stammaktien  der  Rheinischen
  Eisenbahngesellschaft  inklusive  der
an  Stelle  der  früheren  Bonn-Cölner
Aktien  getretenen  Prioritäts-Stammaktien
  der  genannten  Gesellschaft  in
Staatsschuldverschreibungen

2)  von  37  500  000  Mark  zum  Umtausch
der  37.500  000  Stammaktien  litt.  B
der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  in
Staatsschuldverschreibungen

Summe  b.  ..  .

e)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  28.  März  1882
(Gesetz=  Samml.  S.  21)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:

1)  von  85  130  175  Mark  zum  Unmtausch
von  40  042  200  Mark  Stammaktien
litt.  A  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft
  in  Staatsschuldverschreibungen.

2)  von  13911  300  Mark  zum  Umtausch
von  13911  300  Mark  Stammaktien
litt.  B  Serie  A  derselben  Gesellschaft  in
dergleihen

(Nr.  9282.)

3900)0  Mark,

1  000  Ooooo

1  003  900%  Mark,

38  800,00  Mark,

26  350%
64  15000  Mark,

37  925/00  Mark,

1  500/00
39  425/00  Mark,