Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eisenach.
Nummer 12. — Weimar. 10. Juni 1882.
Inhalt: Ministerial. Belanntmachung, —.— für Ramsborn betreffend, Seite 91. — Minislerial-Bekannt=
nachung, mehrere im Veriage von Engen Grosser in Berlin erschiene: re, als brauchbare Hilfsmittel für
Siernegeanern sich erweisende Schriften betrefjend, Seite 91. Ministerial. Bekanntmachung, die Be-
zeichnung der Vertreter der Parteien in den in bürgerlichen Roechtsstreitigleiten. urrgehenden Urtheilen be-
treffend, Seite 92. — Ministerial-Bekanntmachung, eine Abänderung des Art. 21 des wegen Errichtung
eines gemeinschaftlichen Landgerichts in Gera am 18. Mai 1878 abgeschlossenen Bertrags betreffend,
Seite 93. — Ministerial-Bekanntmachung, die Bestellung von Haupt-Agenten Seitens der Versicherungs-
Gesellschaft „Thuringia“ zu Erfurt und der Liverpool & London & Globe Bensder e Gesellschaft
betreffend, Seite 93 und 94. — Reichs.-Gesetzblatt Seite 94
Ministerial-Bekanntmachung.
(561 I. Daß die Führung des Katasters von Ramsborn der Großherzog-=
lichen Bezirkskatasterführung in Eisenach übertragen worden ist, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 26. Mai 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(57|] II. Die Standesbeamten des Großherzogthums werden auf nachstehende
im Verlage von Eugen Grosser in Berlin erschienene Druckschriften:
„Erfordernisse, Form und Beurkundung der Eheschließung. Nach den
Ausführungs-Verordnungen, Instruktionen und Entscheidungen des
Bundesraths, des Reichs-Justizamts und der Central-Aufsichtsbehörden
der Bundesstaaten zum praktischen Gebrauche für Standesbeamte zu-
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