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Gewerbeordnung) festgesetzt wird, auch dann zu versagen, wenn nicht vorher
der Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses erbracht ist.
So geschehen und gegeben Schloß Wilhelmsthal, den 16. August 1882.
Carl Alexander.
G. Thon. Stichling. v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[84] J. Daß von der Direktion der Kölnischen Unfall-Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft zu Köln an Stelle des Ernst Himmelreich in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, J. Leutloff zu Apolda zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 1. Februar d. J. (Regierungs-Blatt Seite 7)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 25. August 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
!85|] II. Zu dem zwischen dem unterzeichneten Staats-Ministerium und der
Weimarischen Bank wegen Ueberwachung der Kündigungen, Ausloosungen, Kon-
vertirungen und Amortisationen der zu öffentlichen Depositen oder einem Be-
vormundeten gehörigen Werthpapiere abgeschlossenen Vertrage vom 16. Juni.
1881, wie solcher in Nr. 12 des Regierungs-Blattes von 1881 öffentlich be-
kannt gemacht worden, wonach im Allgemeinen für die von der Weimarischen
Bank vermittelten Geschäfte eine Provision von ⅛ Prozent, vorbehältlich einer
Ermäßigung des Prozeutsatzes bei größern Kapitalbeträgen, zu gewähren sein
soll, haben wir mit der Weimarischen Bank folgende Erläuterung bezüglich
Abänderung vereinbart: