Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eise noch. 
Nummer 1. Weimar. 11. Jannar 1882. 
Inhalt: Minssterial- Belammachung= Vergitungesäte für Natural-Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden 
Jahre 2 betreffend S. 1. — Ministerial-Bekanntmachung, einen Nachtrag zur „Unterweisung für 
de da im Gkohhlezegum beiressend S. 2. — Ministerial-Bekanntmachung, die Behandlung porto- 
pflichtiger Dienstbriefe 2c. bresfend S. 2. — Ministerial= Bekanntmachung, das Studium der Rechtswissen- 
schaften betreffend S. 3. teichs- Gesetblatt S S. 4. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[1) I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. d. M. in 
Nr. 51 des Centralblattes für das Deutsche Reich ist, auf Grund der Vor- 
schriften in S§ 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der für 
Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1882 dahin fest- 
gestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskoft. 95 Pf/g. 80 Pfg. 
b) „ „ „ Miittagskost 49 „ 44 „ 
c) „ „ „ Abendkofsßst 28 „ 23 „ 
d) „ „ „ Morgenkost 18 „ 13 „ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur i öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 27. Dezember 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
1882 1
	        
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