Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

176 
Zeugnissen der Unterpfands-Behörden wird die Ergänzung durch die 
letzteren hinsichtlich des Hypothekenstandes zur Zeit der beantragten 
Versicherungs-Aenderung vom Bezirks-Rechnungsamte erbracht. 
Weimar, den 20. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
1!91| III. Behufs der Berichtigung von Reichssteuern dürfen bei den Groß- 
herzoglichen Steuerämtern und Stenerrezepturen fällige Zinsscheine der Reichs- 
anleihe in Zahlung gegeben werden. 
Weimar, den 25. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.