Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Anlage A.“) 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil rc.) ist gegenwärtiger Civilversorgungs- 
schein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
............ JahrenMonatcn 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Ueichobehörden, sowic den Staatsbehörden aller Qunde#slanten 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. . . . ... . . .. &..34 monatlich. 
N. N., den . . .ten ... .. .. . . .. . . .. 18.. 
(Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
—. Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
des Civilversorgungsscheins.) 
Cder Invalidenliste.) (Unterschrift des betressenden Militärvorgesetzten.) 
*) Die Civilversorgungsscheine — Anlage A bis (7 — sind in Form eines Buches, wie die Militärpässe, 
anzulegen. Die Vorderseite des Umschlages ist bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage & mit einem großen, 
bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage B mit einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Civilversorgungs- 
scheinen sämmtlicher drei Gattungen erhallen diejenigen, welche für Unterosfiziere bestimmt sind, die nach mindesteus 
achtjähriger aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine ausscheiden, einen Umschlag von rother, alle Ubrigen 
Civilversorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Den Civilversorgungsscheinen werden Nachrichten 
über den Bezug der Invalidenpension und die Versorgung der Militäranwärter vorgedruckt.
	        
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