Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Aulage C. 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor- und Zuname, Charge in der Gendarmie bezw. im Landjägerkorps oder in der 
Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit ven Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie 
(bezw. im Landjägerkorps oder in der Schut- 
mannschaft) von 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit v von 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Staatobechörden dee (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. ... . # . monatlich. 
N. N., den. . . ... 18 
(Stempel.) (Behörde, welche Über den Anspruch auf den 
Alter: .. ... Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
(4 ves Sserleromnngsschins) (Unlerschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)
	        
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