Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Anlage El. 
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, 
in dem Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Ueiche- und Staaledienste 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension von . AMA .... #. monatlich. 
N. N., den 1en ... 18. 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Alterer Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
3 de hnia (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
Anlage E:2. 
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, 
in dem Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
eichsdienste, sowie im Staatsdienste deo (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension von . . . . . 6 G. monatlich. 
N. N., den ern . .. 18. 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Alter. Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
(1 der aerchear (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
1882 35
	        
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