Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Aulage Es. 
Bescheinigung. 
Dem (Vor. und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, 
in dem Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Stantedicusle des (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension von. A . . .. 5 monatlich. 
N. N., den . . ten ... .. .. . . . . . . .. 18. 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Altrrer Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
(X der Bescheinigung.) 4 .... 
(«d»J»vaHdmm-Ir.) (Unterschrift des betressenden Militärvorgesetzten.
	        
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