Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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die Untersuchung wegen Zuwiderhandlungen gegen das Reichsgesetz vom 
20. Juli 1879 und die Ausführungsbestimmungen zu diesem, soweit und so- 
lange sie nicht nach § 34 des Gesetzes vom 1. Mai 1838 vor die Gerichte 
gehört, in dem Verwaltungswege von der Bezirkssteuerstelle für indirekte 
Steuern — dem Steueramte oder der Stenerrezeptur, deren Funktion für 
den Amtsgerichtsbezirk Ostheim, mit Ausnahme des Ortes Melpers, dem 
Malzaufschlagsamte zu Ostheim übertragen ist — geführt; und die Entschei- 
dung in der ersten Instanz steht dem General-Inspektor des Thüringischen 
Zoll= und Handelsvereins, dagegen hinsichtlich der zu diesem Verein nicht ge- 
hörigen Großherzoglichen Amtsgerichtsbezirke Allstedt und Ostheim, mit Aus- 
nahme des Ortes Melpers, gemäß dem Gesetze vom 2. Oktober 1849 (Seite 
183 des Regierungs-Blattes) dem Großherzoglichen General-Inspektor zu. 
Das Gesetz vom 18. März 1873, die Einführung des Submissions- 
Verfahrens betreffend (Regierungs-Blatt Seite 40), findet auch bei Zuwider- 
handlungen gegen das Reichsgesetz vom 20. Juli 1879 und die dazu er- 
lassenen Ausführungsbestimmungen bei den Großherzoglichen Steuerämtern 
und Steuerrezepturen, bezüglich bei dem Großherzoglichen Malzaufschlagamte 
zu Ostheim Anwendung. 
Weimar, den 11. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(194| II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf desfallsiges Nach- 
suchen die von dem nunmehr verstorbenen Freiherrn Ludwig Joseph von Boyne- 
burg-Lengsfeld begründete Stiftung unter der Bezeichnung „von Boyneburg'- 
sche Armenhausstiftung zu Lengsfeld“ gnädigst zu bestätigen und der- 
selben die Rechte einer milden Stiftung zu verleihen gernht. 
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 12. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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