Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrags haben sämmt— 
liche Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Direktor des 
statistischen Bureaus in Bezug auf etwa verzögerte Einsendung der Zähl- 
papiere, sowie wegen etwa nöthiger Aufklärung der in die Hauslisten ein- 
gestellten Angaben und wegen der Berichtigung und endgiltigen Feststellung 
des Zählungsergebnisses überhaupt an sie gelangen, mit der erforderlichen 
Beschleunigung und Sorgfalt nachzukommen. 
Weimar, den 31. Oktober 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[101) Das 19. Stück des Reichs. Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1481 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der 
unter dem 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen 
Reblaus-Konvention; vom 15. September 1882. 
* Berichtigung * z10; Inden Verzeichuiß de den Kälitranwärtern vorbehaltenen Stellen, Seite 
210 flg. des Regierungs-Blattes, sind die Stellen bei der Universität Jena anstatt mit Nr. 11, 12, 13 und 14 
mit 3. I2, 13 314 und 15 zu bezeichnen. statt mit Nr. 11, 12, 13 un 
Weimar. — Hof--Buchdruckerri.
	        
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