Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

II. 
An Stelle des Absatzes 3 des § 44, welcher so lautet: „Jeder Aus- 
schuß ist beschlußfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind. Er wählt 
seinen Vorsitzer und einen Berichterstatter“, tritt folgende Bestimmung: 
Jeder Ausschuß ist beschlußfähig, wenn drei seiner Mitglieder 
anwesend sind; besteht jedoch ein Ausschuß aus sieben Mitgliedern, 
so ist zur Beschlußfassung die Anwesenheit von mindestens fünf Mit- 
gliedern erforderlich. Er wählt seinen Vorsitzenden und seinen 
Berichterstatter. 
Gegeben Weimar, den 9. Dezember 1882. 
Carl Alexander. 
Stichling. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I112) I. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich Sächsische 
Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren Schulamtes ist für die 
Prüfungsperiode vom 1. November 1882 bis 31. Oktober 1883 in folgender 
Weise zusammengesetzt: 
Vorsitzender: 
Geh. Hofrath Professor Dr. Stickel; 
Examinatoren: 
für altklassische Philologie: 
Professor Dr. Götz und 
Hofrath, Gymnasialdirektor Dr. Richter zu Jena; 
für deutsche Sprache und Literatur: 
Professor Dr. Sievers und 
Professor Dr. Volkelt; 
für französische Sprache und Literatur: 
Privatdocent Dr. Thurneysen; 
für englische Sprache und Literaturi 
Gymnasiallehrer Dr. Henkel zu Jena;
	        
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