Regierungs-Platt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar- Eise nac.
Nummer 7. Weimar. E 13. April! 1882.
Irboll- Ml elan##ncchung- die rshng einer * — zu Tun#a- —— S. F —
Kinisterial: Belanmmachnng, die Untersuchung auf Trichinen der von Fleischern, Gast- und Speisewirthen
geschlachteten Schweine betr. S. 37. — Ministerial. Velannemachtng. die Konzessienirung der Deutschen
Feuerversicherungs. Gesellschaft „Vater Nhe#n- zu Köln, zum Geschäftsbetrieb im Großberzogthum
betressend S S. 38. — Ministerial- Belannimachung, die Katasterführung für die Orte des Amtsgericht Apolda
mit Ausnahme von Apolda, Dorssulzaf, Eberstedt, Sonnendorf und Stadtsulza betressend S.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(34/ 1. Nachdem Seine Königl. Hoheit der Großherzog nach stattgefundenem
Vortrag im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium gnädigst beschlossen haben,
die Errichtung einer städtischen Sparkasse in Auma zu genehmigen und
derselben, unter widerruflicher höchster Bestätigung des nachstehenden Statuts,
die juristische Persönlichkeit zu verleihen: wird Solches hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, am 23. März 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und JInnern.
Für den Departements--Chef:
Dr. Schomburg.
Statut der Sparkasse zu Auma.
Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse.
§ 1.
Die Sparkasse zu Auma bildet ein besonderes selbständiges Rechtssubject
und wird unter Aufsicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe dieses Statuts
verwaltet.
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