Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Nummern, sowie die Angabe des nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzu- 
zahlenden Betrags an Kapital und Zinsen enthalten. 
Diese Bekanntmachung ist zwei Mal je nach Ablauf eines Monats zu 
wiederholen. Die Kündigungsfrist läuft, wenn die Kündigung in das Einlage- 
buch eingeschrieben wird, vom Tage dieser Einschreibung an, wenn sie aber 
durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt wird, vom Tage der Ausgabe des die 
Kündigung enthaltenden Blattes an. 
Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verzinsung der gekündigten 
Einlage nebst Zinsen auf. 
Um sich ganz vom Schuldverhältnisse zu befreien, bleibt der Sparkasse 
unbenommen, Kapital und Zinsen nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Groß- 
herzoglich Sächsischen Amtsgericht Auma zu deponiren und es sind die dadurch 
erwachsenden Kosten von dem deponirten Betrage zu kürzen. 
8 11. 
Die Sparkasse leiht, jedoch nur auf inländische Grundstücke und an in— 
ländische Gemeinden unter den für vormundschaftliche Gelder im Großherzogthume 
geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit 25 theilbare Kapitale verzinslich aus. 
Es kann auf Verlangen des Darleihenden dabei eine Tilgungsrente 
festgestellt werden, welche neben dem Ueberschuß des fortlaufenden, vom ganzen 
ursprünglichen Kapitale zu zahlenden Zinsenbetrags 1/2 Prozent oder eine 
Vervielfältigung hiervon betragen muß. 
§ 12. 
Hinsichtlich der auf längere Zeit unerhoben gebliebenen Einlagen und 
kapitalisirten Zinsen gelten folgende Bestimmungen: 
a) Wird zu einer bei der Sparkasse gemachten Einlage 10 Jahre lang 
weder eine neue Einlage auf dasselbe Einlagebuch hinzugezahlt, noch 
auch in diesem Zeitraume ein Theil der schon gemachten Einlagen 
zurückgenommen, noch Zinsen der Einlagen auch nur einmal erhoben, 
oder auf Verlangen im Sparkassebuch zugeschrieben, so hört mit dem 
ersten Tage des auf diesen zehnjährigen Zeitraum folgenden Monats die 
Verzinsung des auf ein solches Einlagebuch in Anspruch zu nehmenden 
Guthabens ohne Weiteres auf.
	        
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