Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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auch hinsichtlich der Geschäftsvertheilung unter den Mitgliedern des Verwal- 
tungsausschusses, dient die besondere Instruktion für die Mitglieder des Ver- 
waltungsausschusses bei dem Sparkasse-Institut zu Weimar zur Norm. 
8 24, alin. 2. 
Der Berathungsausschuß wird vom Sparkasseverein aus seinen Mit- 
gliedern gewählt. 
Weimar, den 4. April 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(39|] II. Der Reichs-Versicherungsbank zu Bremen, (Lebens-, Renten-, Aus- 
steuer= und Wehrdienst-Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit) ist die Er- 
laubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen 
widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Geometer Otto 
Saalfeld zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt 
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 4. April 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(40| III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 4. Mai 1875 
(Seite 275 des Regierungs-Blattes) wird die nachfolgende Beschreibung der 
auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 40)
	        
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