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auch hinsichtlich der Geschäftsvertheilung unter den Mitgliedern des Verwal-
tungsausschusses, dient die besondere Instruktion für die Mitglieder des Ver-
waltungsausschusses bei dem Sparkasse-Institut zu Weimar zur Norm.
8 24, alin. 2.
Der Berathungsausschuß wird vom Sparkasseverein aus seinen Mit-
gliedern gewählt.
Weimar, den 4. April 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(39|] II. Der Reichs-Versicherungsbank zu Bremen, (Lebens-, Renten-, Aus-
steuer= und Wehrdienst-Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit) ist die Er-
laubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen
widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Geometer Otto
Saalfeld zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 4. April 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(40| III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 4. Mai 1875
(Seite 275 des Regierungs-Blattes) wird die nachfolgende Beschreibung der
auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 40)