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Die Rückseite zeigt:
1. auf der größeren rechten Hälfte in einem Viereck ein stilisirtes Blattmuster mit der
Zahl ? 50“ und einem flatternden Bande, welches die rothgedruckte Werthbezeichnung
„Funfzig Mark enthältt
auf der kleineren linken Hälfte, ebenfalls in Rothdruck, oben Litera und Nummer des
Scheines, unten den auf den Seiten mit der Zahl »50« und mit guillochirten Feldern
umrahmten Ausfertigungsstempel der Reichsschuldenverwaltung, welcher aus dem Reichs-
adler und der Umschrift Reichsschuldenverwaltung & besteht.
Berlin, den 1. April 1882.
Reichsschuldenverwaltung.
Sydow. Hering. Mlerleker. Michelly.
d
(41] IV. Nachdem die Ratifikation der unter dem 3. Dezember v. J. mit
Zustimmung des Landtags abgeschlossenen Verträge, betreffend den Ankauf der
Thüringischen Eisenbahn durch den Preußischen Staat, erfolgt ist, werden die-
selben zur Nachachtung nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 12. April 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.
J.
Vertrag,
betreffend den Uebergang der dem Großherzogthum Sachsen an dem Thüringischen Eisen-
bahn-Unternehmen zustehenden finanziellen Betheiligung auf den Preußischen Staat.
Vom 3. Dezember 1881.
Nachdem die Großherzoglich Sächsische und die Königlich Preußische Re-
gierung unter der Voraussetzung, daß der zwischen der letztgenannten Regierung
und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft am 29. Oktober d. J. abge-
schlossene Vertrag, betreffend den Uebergang des Thüringischen Eisenbahn-
Unternehmens auf den Preußischen Staat, die landesherrliche Genehmigung
erlangt, übereingekommen sind, daß die Großherzoglich Sächsische Regierung