Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Sollte die Transportbegleitung nicht rechtzeitig eintreffen und der Trans- 
port nicht länger zu verschieben sein, so wird der Tranusport Seiten der 
Königlichen Sächsischen Anstaltsbehörde zu Bräunsdorf auf Kosten der Groß- 
herzoglichen Staatsregierung veranstaltet und der Entlassene der betreffen- 
den Einlieferungsbehörde zugeführt, welche denselben unweigerlich über- 
nehmen wird. 
Der Aufwand, welcher der Anstalt durch die Ausstattung des zu Ent- 
lassenden mit der nöthigen Kleidung und Wäsche erwachsen ist, wird dem 
Großherzoglichen Staats-Ministerium berechnet. 
8 13. 
Vorstehende Uebereinkunft wird unter Festsetzung einer beiden Kontra- 
henten zustehenden, vom Tage der Kündigung laufenden zweijährigen Kündigungs- 
frist dergestalt abgeschlossen, daß dieselbe sofort nach Auswechselung der beider- 
seitigen Ministerial-Erklärungen in Kraft tritt. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige 
Ministerial-Erklärung 
ausgefertigt und mit dem Großherzoglichen Insiegel versehen worden, um gegen 
eine entsprechende Erklärung des Königlich Sächsischen Staats-Ministeriums 
zu Dresden ausgewechselt zu werden. 
Weimar, am 3. April 1882. 
Großherzoglich Siächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(451 Daß von der Subdirektion der Feuerversicherungs-Anstalt der 
Bayerischen Hypotheken= und Wechsel-Bank zu München, an Stelle 
des Geometers Ferdinand Staffel, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der 
Kaufmann Hermann Ferdinand Müller zu Apolda zum Haupt-Agenten für 
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die