Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen# Veimar . Eisencch.
Nummer 11. Weimar. 26. Mai 1882.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Uebergang der Thüringischen Eisenbahn in Verwaltung und Besitz des
Preußischen Staates betreffend, Seite 75. — Ministerial-Bekanntmachung, die Nachweisungen der für den
Vereich der Königlich Bayerischen, Königlich Württembergischen und Königlich Sächüischen Militär-Verwal-
tungen den Mililärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens, bezilglich der Pensionen der Osfiziere
und Beamten der Mililär-Verwaltung vertretenden Militär-Behörden und Beamten betreffend, Seite 89.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(54) 1. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäß-
heit des zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung und der Direktion
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft am 29. Oktober 1881 abgeschlossenen
und hier in der Anlage mit veröffentlichten Vertrages das Thü-
ringische Eisenbahn-Unternehmen am 1. d. M. in Verwaltung und Besitz des
Preußischen Staates übergegangen ist und von dem gedachten Tage ab durch
die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Erfurt verwaltet wird.
Die genannte Behörde vertritt die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft
bezüglich aller derselben zustehenden Berechtigungen und obliegenden Ver-
pflichtungen und übt namentlich alle Befugnisse aus, welche gesetzlich dem
Vorstande einer Aktien-Gesellschaft zustehen.
Weimar, am 2. Mai 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
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