Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen# Veimar . Eisencch. 
  
Nummer 11. Weimar. 26. Mai 1882. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Uebergang der Thüringischen Eisenbahn in Verwaltung und Besitz des 
Preußischen Staates betreffend, Seite 75. — Ministerial-Bekanntmachung, die Nachweisungen der für den 
Vereich der Königlich Bayerischen, Königlich Württembergischen und Königlich Sächüischen Militär-Verwal- 
tungen den Mililärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens, bezilglich der Pensionen der Osfiziere 
und Beamten der Mililär-Verwaltung vertretenden Militär-Behörden und Beamten betreffend, Seite 89. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(54) 1. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäß- 
heit des zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung und der Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft am 29. Oktober 1881 abgeschlossenen 
und hier in der Anlage mit veröffentlichten Vertrages das Thü- 
ringische Eisenbahn-Unternehmen am 1. d. M. in Verwaltung und Besitz des 
Preußischen Staates übergegangen ist und von dem gedachten Tage ab durch 
die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Erfurt verwaltet wird. 
Die genannte Behörde vertritt die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft 
bezüglich aller derselben zustehenden Berechtigungen und obliegenden Ver- 
pflichtungen und übt namentlich alle Befugnisse aus, welche gesetzlich dem 
Vorstande einer Aktien-Gesellschaft zustehen. 
Weimar, am 2. Mai 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
1882 15
	        
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