Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Vertrag, 
betreffend 
den Uebergang des Thüringischen Eisenbuhn- Unternehmens 
auf den Preußischen Staat. 
Vom 29. Oktober 188 1. 
Zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung, vertreten durch den 
Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Frölich als Kommissar des Ministers 
der öffentlichen Arbeiten und den Geheimen Finanzrath Schmidt als Kom- 
missar des Finanzministers, einerseits und der Direktion der Thüringischen 
Eisenbahn-Gesellschaft andererseits, ist unter dem Vorbehalte der landesherr- 
lichen Genehmigung, sowie nach erfolgter Zustimmung der Generalversammlung 
der Aktionäre der vorgenannten Eisenbahn-Gesellschaft vom 29. Oktober 1881 
folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
§5 1. 
Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft überträgt die Verwaltung und 
den Betrieb ihres ganzen Unternehmens ohne irgend welche Beschränkung auf 
ewige Zeiten an den Prenßischen Staat. Zu diesem Zwecke übergiebt die 
Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft die Verwaltung und den 
Besitz des gesammten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gesell- 
schaft, sowie die Bestände aller zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen oder 
von der Direktion der Gesellschaft verwalteten, für die Zwecke des Unter- 
nehmens bestimmten Fonds an die vom Staate zur Verwaltung desselben ein- 
zusetzende Königliche Behörde. 
§ 2. 
Die Uebergabe wird am 1. des zweiten, auf die Perfektion des Ver- 
trages folgenden Monats bewirkt. 
Es soll jedoch bereits vom 1. Jannar 1882 ab die Verwaltung und der 
Betrieb der zur Zeit für alleinige Rechnung der Aktien Litt. A und Litt. 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft verwalteten Eisenbahnen für Rech- 
nung des Staates erfolgen.
	        
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