Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

79 
nahme der genannten Zweigbahn für Rechnung des Staates resp. des Eigen- 
thumserwerbes derselben Gebrauch macht, ihre bisherigen statutmäßigen Rechte 
ungeschmälert erhalten. Gleichfalls bleiben bis zu dem gedachten Zeitpunkte 
die auf die Verwaltung der Gera-Eichichter Zweigbahn bezüglichen Rechte des 
Verwaltungsrathes und der Generalversammlung bestehen. 
Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht, sobald dieser Vertrag per- 
fekt geworden ist, aus denjenigen Personen, welche zu dem gedachten Zeit- 
punkte Mitglieder desselben sind; jedoch scheiden die drei von den Hohen 
Regierungen bestellten Mitglieder aus dem Verwaltungsrathe aus. 
Von dem Zeitpunkte ab, an welchem der Staat von dem ihm in den 
§8 8 resp. 10 dieses Vertrages vorbehaltenen Rechte der Uebernahme der 
Zweigbahn Gera-Eichicht für seine Rechnung resp. des Eigenthumserwerbes 
derselben Gebrauch macht, wird, abgesehen von den seitens der Städte Mühl- 
hausen, Langensalza und Gotha in den Verwaltungsrath erwählten Mit- 
gliedern die Zahl der letzteren in der Weise allmählich auf sechs reduzirt, 
daß in Fällen des Ausscheidens einzelner Mitglieder durch Tod oder frei- 
willigen Austritt eine Neuwahl unterbleibt. Im Uebrigen findet die Neu- 
wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes nach Maßgabe der Gesellschafts- 
statuten statt. 
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes wählen aus ihrer Mitte einen 
Vorsitzenden, welcher auch die laufenden Geschäfte führt. Zur Gültigkeit der 
Beschlüsse ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder er- 
forderlich. 
84. 
Die Thüriugische Eisenbahn-Gesellschaft überläßt den Reinertrag der für 
alleinige Rechnung der Stammaktien Litt. A verwalteten Strecken des Jahres 
1881 dem Staate für den Betrag von 4214 409 Mark (= 9½ Prozent 
des Stammaktienkapitals Litt. A). Die Ausgleichung soll derart erfolgen, 
daß ein etwa vorhandener Ueberschuß über diesen Betrag dem Reservefonds 
zugeführt, ein daran etwa fehlender Betrag diesem entnommen wird. Ferner 
wird dem Staate der Reingewinn der Zweigbahn Gotha-Leinefelde des 
Jahres 1881 für den Betrag von 411757 Mark 50 Pf. überlassen, welcher 
unbeschadet der den Stammaktien Litt. B Serie A gewährten Zinsgarantie 
auf das Stammaktienkapital Litt. B in bisheriger Weise nach Maßgabe der 
Statuten zu vertheilen ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.