Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Die  zu  8  5  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen  erläßt  Unser  Staats-Ministerium,
  Departement  des  Großherzoglichen  Hauses  und  des  Kultus,  unter
Zugrundelegung  folgender  Grundsätze:

Die  von  den  gegenwärtigen  Mitgliedern  der  Pensions-Anstalt  abzugeben—
den  Erklärungen  können  alsbald  abgegeben  werden  und  haben  spätestens  binnen
einer  vierwöchigen  Ausschlußfrist  nach  erfolgter  Aufforderung  durch  die  zu—
ständigen  Bezirks-Schulinspektoren  zu  erfolgen;  dieselben  sind  schriftlich  abzu—
geben  und  unwiderruflich.  Verweigerte  oder  verzögerte  Erklärungen  können
nach  Ablauf  der  Erklärungsfrist  nur  mit  Genehmigung  der  obersten  Schul—
behörde  und  nur  unter  der  Bedingung  nachgeholt  werden,  daß  der  die  wirklich
geleisteten  Beiträge  übersteigende  Mehrbetrag  der  auf  die  Vergangenheit  zu
zahlen  gewesenen  prozentualen  Beiträge  alsbald  nachgezahlt  werde.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar,  den  19.  Dezember  1884.

Carl  Alexander.

Stichling.  v.  Groß.  Vollert.

Ministerial-Bekanntmachung.
(123)  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  auf  unterthänigsten
Vortrag  im  Gesammt-Ministerium  die  von  dem  Oberamtmann  Bruno  Brandes
und  dessen  Ehefrau  zu  Dornburg  zum  Besten  bedürftiger  Konfirmanden  daselbst
errichtete  Johanna-Stiftung  für  Dornburg,  auf  dem  Grunde  des  eingereichten
Statuts,  widerruflich  gnädigst  zu  bestätigen  geruht  und  derselben  die  Rechte
einer  juristischen  Person  und  milden  Stiftung  verliehen,  was  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  wird.
Weimar,  den  19.  Dezember  1884.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.

Weimar.  —  Hos.  Buchdruckerei.