Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

78 
(63) III. Von dem Sparkasseverein zu Jena sind mit Höchster Genehmigung 
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zu den revidirten Statuten der 
dortigen Sparkasse vom 18. November 1874 (s. S. 383 des Regierungs- 
blatts) eine Reihe von Aenderungen beschlossen worden, welche, soweit sie auf 
den Verkehr mit dem Publikum sich beziehen, im Nachstehenden zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht werden: 
1. 
Der § 2 erhält folgenden Zusatz: 
Zur Erleichterung des Sparens sind von derselben Pfennigspar- 
stellen eingerichtet (§ 11) und ist zur Sicherung von Kapitalvermögen 
die Annahme geschlossener Depots (§ 12) eingeführt worden und über- 
nimmt bezüglich dieser Depots die Sparkasse nur diejenige Sorgfalt zu 
beachten, welche sie ihren eignen Angelegenheiten widmet. 
2. 
Der § 4 Absatz 4 wird wie folgt abgeändert: 
Die Einlegung wird in dem Geschäftslokale der Sparkasse Dienstags 
und Sonnabends in den Nachmittagsstunden von 2—4 Uhr bewirkt. 
Dem Verwaltungsausschuß steht jedoch die Befugniß zu, abändernde 
Bestimmungen zu treffen, welche alsdann öffentlich bekannt zu machen 
sind, namentlich etwaige weitere Auszahlungstage zu bestimmen. 
3. 
Der letzte Absatz des § 6 erhält folgende Fassung: 
Die Zuschreibung dieser kapitalisirten Zinsen, um sie wieder zins- 
tragend zu machen, ist in den ausgestellten Schuldbüchern nicht nöthig, 
und es soll, wenn eine solche für erforderlich erachtet wird, Seitens 
der Anstalt durch öffentliche Bekanntmachung dazu aufgefordert werden; 
wünscht sie aber ein Buchinhaber dennoch, so hat er sein desfallsiges 
Verlangen dem in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr und in den 
Nachmittagsstunden von 2—5 Uhr im Sparkasselokale anwesenden 
Buchhalter unter Ueberreichung seines Einlagebuchs zu erkennen zu geben 
und bewirkt dieser alsbald die Einträge.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.