Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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fallen die zur Graf Henckel-Vulpius'schen Stiftung gehörigen Gegenstände in 
das freie Eigenthum der Stifter oder deren Erben zurück. 
So geschehen und gegeben Schloß Wartburg, den 8. August 1885. 
2 Carl Alexander. 
( Stichling. 
([28) V. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den 88 34 und 39 des 
» 23. März « 
Ausführungsgesetzes vom 26. Dezembe#r# 1881 zu dem Reichsgesetz vom 
23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, wird 
hierdurch von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die 
diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände 
  
der 30. März d. J. 
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 15. März 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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