104
dem Mitteldeutschen Eisenbahn-Konsortium Darmstädter Bank Hermann Bach-
stein, ist heute unter dem weiteren Vorbehalte, daß die mit den betheiligten
Gemeinden über die bezüglich theilweise unentgeltliche Hergabe des zum Bahn-
bau erforderlichen Grund und Bodens in Aussicht genommenen Verträge zum
Abschluß gelangen und die Genehmigung der Aussichtsbehörde erhalten, folgen-
der Vertrag abgeschlossen worden:
I.
§ 1.
Die Großherzogliche Regierung beabsichtigt, unter dem Namen Weimar-
Berka-Blankenhainer Eisenbahn eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung für
Lokomotivbetrieb mit normaler Spurweite als Weimarische Staats-Eisenbahn
bauen zu lassen, welche im Anschluß an die Station Weimar der Königlich
Preußischen Staatsbahn über Berka nach Blankenhain einerseits und von Berka
nach Tannroda andererseits führt.
Das Konsortium übernimmt den Bau dieser Eisenbahn hiermit in Gene-
ral-Entreprise und verpflichtet sich, dieselbe mit allen Haupt= und Nebenanlagen
(Wegen, Gräben und dergleichen) unter Lieferung aller dazu erforderlichen
Materialien und Arbeiten, sowie der in der Anlage A zum 8§ 4 einzeln auf-
geführten Betriebsmittel dauerhaft, tadellos und in vollständig betriebsfähigem
Zustand herzustellen.
§ 2.
Die Ausführung des Baues erfolgt nach Maßgabe der durch das Groß-
herzogliche Staats-Ministerium eisenbahntechnisch und landespolizeilich festzu-
stellenden Spezialpläne.
Den Spezialplänen, welche das Bankonsortium nach Perfektwerden des
Vertrages ohne Verzug vorzulegen hat, ist im allgemeinen das von dem
Königlich Württembergischen Baumeister Philippi bearbeitete Projekt zu Grunde
zu legen.
83.
Das Konsortium hat, außer den Situations- und Nivellements-Plänen,
vor Beginn der bezüglichen Bauten in deutlichen korrekten Zeichnungen auch
die Konstruktion des Oberbaues und der Weichen dem Großherzoglichen Staats-
Ministerium zur Genehmigung vorzulegen, desgleichen die Zeichnungen für alle