Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

117 
§ 32. 
Behufs Sicherung der Mittel für die regelmäßig wiederkehrende Erneuerung 
des Oberbaues und der Betriebsmittel oder einzelner Theile derselben ist das 
Konsortium verpflichtet: 
1. einen eisernen Naturalbestand von 1 Prozent der jeweilig auf den 
Haupt= und Nebengeleisen der ganzen Bahnstrecke verwendeten Ober- 
bau-Materialien an Schienen, Schwellen und Kleineisenzeug, sowie 
mindestens einer Weiche zu erhalten, 
2. am Schlusse eines jeden Betriebsjahres einen Baarbetrag von 
Achttausend Mark 
an die Großherzogliche Staatskasse 
zu gewähren. 
Der Erneuerungs-Fonds ist Eigenthum des Großherzoglichen Staatsfiskus. 
Er ist zur Bestreitung derjenigen Kosten bestimmt, welche erwachsen durch 
die Erneuerung 
1. der Betriebsmittel und einzelner Hauptbestandtheile derselben, nämlich 
Feuerkasten, Siederohre und Radreifen, 
2. des Oberbaues der Bahn und zwar der Schienen, Schwellen, Weichen 
und sonstigen Eisentheile. 
Alle übrigen Erneuerungs= und Reparaturkosten, insbesondere die Arbeits- 
löhne für das Auswechseln der vorgenannten Theile der Betriebsmittel und 
des Oberbaues sind unter den Betriebs-Ausgaben zu verrechnen. 
§ 33. 
Als Pachtsumme hat das Konsortium für jedes volle Betriebsjahr vom 
1. Januar bis 31. Dezember jeden Jahres ein jährliches Aversum von je 
57000 J3, 
zahlbar in zwei am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres fälligen nachzu- 
zahlenden Raten an die Großherzogliche Haupt-Staatskasse zu entrichten. 
Sollte der Bruttoertrag der Jahres-Einnahme die Summe von 200000 MA 
übersteigen, so ist das Konsortium verpflichtet, nach Deckung etwaiger in den 
Vorjahren entstandener Betriebsverluste den Mehrertrag so lange und soweit 
an den Staat herauszuzahlen, als bis sich für die von demselben auf den Bau 
der Bahn verwendeten Kosten einschließlich eines von dem Staate zu den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.