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Der zur Bekleidung erforderliche Mutterboden resp. Rasen ist vor Beginn der
Abgrabungen und Anschüttungen abzuziehen und bei Seite auszusetzen. Auf
den mit Mutterboden bekleideten Dossirungen ist durch Einsäen geeigneter
Gräser und Futterkräuter eine kräftige Begründung zu erzeugen.
Die in Waldungen gelegenen Bahnstrecken sind gehörig zu roden, die
Parallelwege ordnungsmäßig einzuplaniren und fahrbar zu machen.
Futtermauern an Ab= und Aufträgen sind aus lagerhaften Bruchsteinen
und in Kalkmörtel nach von Großherzoglichem Staats-Ministerium zu ge-
nehmigender Normalzeichnung in gutem Verbande auszuführen. Falls die Be-
schaffenheit der Abträge dies erfordert, sind die Böschungen daselbst durch
Steinpackungen, Entwässerungen 2c. in geeigneter Weise zu sichern.
Die Kosten der Wiederherstellung bei Auftrags= oder Einschnittsrutschungen,
sowie Bodenausweichungen fallen mit den hiermit verbundenen Nachtheilen
dem Unternehmer zur Last.
Um das Planum der Bahnhöfe von stehendem Wasser frei zu halten, ist
dasselbe in gehörigem Gefälle abzudachen. In Fällen, wo dies unzureichend,
sind Sickerungen anzulegen.
III. Einfriedigungen
einfacherer Art sind an besonders gefährlichen Einschnittsstellen, namentlich —
auf Verlangen der Landes-Polizei-Behörde — an den neben den Einschnitten
laufenden Wegen anzulegen.
Die unmittelbar neben Bahn-Einschnitten liegenden Chausseestrecken sind,
soweit dies landespolizeilich als nothwendig bezeichnet, durch schwerere Ein-
friedigungen nach von Großherzoglichem Staats-Ministerium zu genehmigender
Normalzeichnung abzugrenzen.
Etwa erforderliche Schneeschutz-Vorkehrungen sind in Gestalt leichter Zäune
nebst Anpflanzungen zu beschaffen.
IV. Ueberwege.
Die Feldweg-Uebergänge sind in einer Breite von 3,0 m zu chaussiren,
alle anderen Uebergänge in der bestehenden Wegebreite zu pflastern.
Die Chaussirung ist mindestens 0,2 m stark und mit gehöriger Packlage
herzustellen, das Kopfsteinpflaster mit möglichst prismatisch behauenen Steinen
auf Sandbettung.
V. Brücken uud Durchlässe
sind massiv in Stein und Eisen unter Berücksichtigung der geringeren Belastung
in der bei Hauptbahnen üblichen Weise auszuführen.