Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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langen ebenfalls außerhalb der Schalterdienststunden angenommen werden. Die 
Packete müssen als „dringende“ bezeichnet sein. Für jedes Packet ist, neben 
den im § 11a für dringende Packetsendungen festgesetzten Gebühren, eine 
besondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf. im Voraus zu entrichten. 
12. Im § 29 erhalten die Absätze 1 bis v folgende veränderte 
Fassung: 
1 Der Absender einer Postsendung kann dieselbe zurücknehmen oder ihre Zurüchziehung 
Aufschrift abändern lassen, so lange die Sendung dem Empfänger noch nicht e 
ausgehändigt ist. Bei Sendungen mit Werthangabe und Postanweisungen ist a unng. 
das Verlangen einer Abänderung der Aufschrift nicht zulässig. ten Rurcheden 
. Die Zurücknahme kann erfolgen am Orte der Aufgabe oder am Be- 
stimmungsorte, ausnahmsweise auch an einem Unterwegsorte, insofern dadurch 
keine Störung des Dienstes herbeigeführt wird. 
im Die Zurückgabe geschieht an denjenigen, welcher ein von derselben 
Hand, von welcher die Aufschrift derselben geschrieben ist, ausgefertigtes Doppel 
des Briefumschlages bz. der Begleitadresse 2c. und den Einlieferungsschein, 
sofern ein solcher über die Sendung ertheilt ist, abgiebt. 
IV Ist die Sendung bereits abgegangen, so hat derjenige, welcher dieselbe 
zurückfordert oder die Abänderung ihrer Aufschrift wünscht, sich als Absender 
auszuweisen (Abs. m) und den Gegenstand bei der Postanstalt des Abgangs- 
ortes schriftlich so genau zu bezeichnen, daß derselbe unzweifelhaft als der 
verlangte zu erkennen ist. 
V Die hierauf bezüglichen Verlangen werden entweder brieflich oder 
telegraphisch von der Postanstalt auf Kosten des Absenders ausgefertigt und 
abgesandt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 
1. wenn die Uebermittelung brieflich erfolgt, die Taxe für einen ein- 
fachen Einschreibbrief; 
2. wenn die Uebermittelung auf telegraphischem Wege geschieht, die Taxe 
des Telegramms nach dem gewöhnlichen Tarif. 
13. Im § 32, „Bestellung“ betreffend, treten folgende Aende- 
rungen ein: 
1886 20
	        
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