Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

Begierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar = Eisenach. 
  
  
Nummer 10. Weimar. 30. April 1886. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Abänderung des 5 30 der r—— HOrdnung vom 7. August 1679, 
hinsichtlich der Dienstlleidung der Gerichtsvollzieher betreffend, Seite 147. — Ministerial-Bekannt= 
machungen, den Wechsel, in den Hauptagenturen der Gladbacher Feuerversicherungs- pGesellschaft und der 
ermania“ zu Stettin betreffend, Seite 148 und Seite 149. — 
Ministerial- Betanmtmachung, die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung und die labegerrüche 
Genehmigung der Statuten des Lehrerwittwen= und Waisennnterstützungsvereins der Diözes Allstedt be- 
treffend, Seite 118. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb 
an die Lebens-Versicherungs-Gesellschaft New Vork betreffend, Seite 149. — Reichs-Gesetzblalt, Seite 149. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(40) I. Mit in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
durch Seine Königliche Hoheit den Erbgroßherzog ertheilter höchster Geneh- 
migung wird hierdurch Folgendes verordnet: 
Der zweite Absatz des § 30 der Gerichtsvollzieher-Ordnung vom 7. August 
1879 (Regierungs-Blatt Seite 423) wird aufgehoben und durch die 
nachstehende Bestimmung ersetzt: 
„Die Dienstkleidung der Gerichtsvollzieher besteht aus einem dunkel- 
blauen Ueberrocke mit stehendem schwarzem Sammetkragen und gelben 
Metallknöpfen mit dem Staatswappen ohne Unschrift und aus einer 
Mütze von der Farbe des Rockes mit Kokarde und schwarzem Sammet- 
streifen als Besatz. Auf dem Ueberrocke sind Achselstücke zu tragen, 
welche aus drei gleichbreiten Streifen von mit grünen Fäden durch- 
zogener Goldschnur bestehen. Die Schnur soll eine Breite von 6 mm, 
mithin das Achselstück eine Breite von 18 mm haben. Die Ab- 
fütterung ist aus schwarzem Sammet, wie der Kragen des Ueberrocks, 
1886 22
	        
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