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(43] IV. Der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft New Vork ist die Erlaubniß
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich
ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den F. O. Schumann
zu Eisenach zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. April 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(44] V. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
„Germania“ zu Stettin an Stelle des Kaufmanns Gustav Röder zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Versicherungs-Inspektor Otto Nitzsche
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Oktober 1882
(Regierungsblatt Seite 217) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. April 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(45) Das 7., 8., 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1641 das Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs-
haushalts-Etat für das Etatsjahr 1886/87, vom 26. März 1886;
unter
„ 1642 das Gesetz, betr. die Heranziehung von Militärpersonen zu den
Gemeindeabgaben, vom 28. März 1886; unter
„ 1 . 3 das Gesetz, betr. die Ausprägung einer Nickelmünze zu zwanzig
Pfennig, vom 1. April 1886; unter