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Konzessionsurkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Essenbahn von Weimar nach
Rastenberg mit einer Abzweigung nach Großrudestedt; vom 1. April 18
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
ertheilen hierdurch, nachdem von dem Komité, welches sich zur Gründung einer
Aktiengesellschaft unter der Firma
Weimar-Rastenberger Eisenbahn-Gesellschaft
gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Genehmigung
zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die
Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten,
den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung unterworfenen, schmalspurigen Bahn von Weimar nach Rastenberg
mit einer Abzweigung nach Großrudestedt zu ertheilen, diese Genehmigung,
sowie nach im Voraus ertheilter Zustimmung des Landtags das Recht der
Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe des für
die Werrabahn erlassenen Expropriationsgesetzes und der dazu erlassenen Nach-
träge unter den nachstehenden Bedingungen.
J.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma:
Weimar-Rastenberger Eisenbahn-Gesellschaft
und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung zu Weimar.
Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs-
und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
II.
Das zur plan= und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der
Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 2600 000 (1
festgesetzt, welcher durch
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