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ein Nachtheil für den Geschäftsgang nicht zu besorgen steht, und namentlich
eilige Dienstsachen stets mit der nächsten Post befördert werden müssen.
Weimar, den 27. April 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Stichling.
152) II. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 5. November v. J.,
betreffend die Zusammensetzung der in Jena bestehenden Großherzoglich und
Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren
Schulamtes für die Prüfungszeit vom 1. November 1885 bis 31. Oktober 1886
wird hierdurch bekannt gegeben, daß von den Großherzoglich und Herzoglich
Sächsischen Regierungen für den Rest der laufenden Prüfungsperiode der
außerordentliche Professor Dr. Kalkowsky zum Examinator für Mineralogie
und Geologie ernannt worden ist.
Weimar, den 5. Mai 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(531 III. Im Hinblick auf die in Folge der Vorschriften der Aichordnung
vom 27. Dezember 1884 erforderlich gewesene anderweite Abgrenzung der
Befugnisse der Aichämter wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
zur Aichung und Stempelung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen,
Fässern, Hohlmaaßen für trockene Gegenstände, Handelsgewichten und
Waagen bis 2000 kg Tragkraft
die sämmtlichen im Großherzogthum bestehenden Aichämter (zu
Weimar, Eisenach, Jena, Neustadt /O. und Apolda),
zur Aichung und Stempelung von sonstigen Meßwerkzeugen für Flüssig-
keiten
die Aichämter zu Eisenach, Neustadt a,O. und Apolda,