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zur Aichung und Stempelung von Tafelwaagen und von Waagen,
welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 kg bestimmt sind
die Aichämter zu Weimar, Eisenach und Apolda
befugt sind, während
die Prüfung und Stempelung von Präzisionsmaaßen, Präzisions= und
Goldmünzgewichten, Präzisionswaagen, Registrirwaagen, sowie von
Alkoholometern und Thermometern
dem Großherzoglich Sächsischen Oberaichamte zu Weimar
vorbehalten ist.
Weimar, den 6. Mai 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
1541 IV. Daß von der Direktion der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagel-
schädenvergütung zu Leipzig an Stelle des Gustav Hüttig in Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben, der Sparkassebuchhalter Gustav Kittel zu Fena
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 7. März 1879 (Regie-
rungs-Blatt Seite 63) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 14. Mai 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
155) V. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. April d. J. (Regierungs-
Blatt Seite 186) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
nunmehr festgestellte Strecke der Weimar-Rastenberger Eisenbahn von Guth-