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Regierungs-Blatt
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Nummer 22. Weimar. 27. August 1 1886.
Inhalt: sher al. Bekanntmachung, die (Verleihung der Rechte der juristischen S an den Gewerbeverein
1 Eisenach betressend, Seite 243. — Ministerial-Belanntmachung, das anderweite Verzeichniß der zur
Einleicung und Annahme von Schuonensporten. nach dem Arnstädter Uebereinkommen vom 15. Mai 1877
befugten Behörden 2c. betreffend, Seite 244. — Ministerial-Bekanntmachung, den Nachweis der Vorbildung
zum Eintritte in den Birelfend. Grltel as. für das Bausach, den Forstdienst und den untern Finanzver-
waltungsdienst im Großherzogthume betreffend, Seite 249. — Ministerial- Bekanntmachung, die Ueber-
tragung der Geschäfte eines Erpropriattonslommisiars für die in Folge der Beseitigung einiger Bahnüber=
gänge liber die Königlich Preußische Staats bahn in den Fluren Darnstedt und Flurstedt nöthig gewordene
Enteignung an den Großherzogl. Sächs. Amtsrichter Dr. Linsenbarth zu Apolda betressend, Seite
Ministerial- Vekauntmachung, Ar#werong in der Hautagemeur= der Fenerversicherungs :Eihcht, zu
Brandenburg a. d. Havel betreffend, Seite 250. — Ministerial - Belanntmachung, die Ertheilung der Er-
laubniß zum Geschäftsbetrieb an die, Franifnreer Deiisral Gesellschaft gegen Wasserleitungsschäden
zu Frankfurt al M. betreffend, Seite
Ministerial-Bekanntmachungen.
[761 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Gewerbeverein
zu Eisenach die Rechte der juristischen Persönlichkeit zu ertheilen geruht.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 13. August 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(/77] II. Nachdem unter den Regierungen derjenigen Staaten, welche bei der
am 15. Mai 1877 zu Arnstadt geschlossenen Uebereinkunft über die Verein-
fachung des Schubtransportverfahrens betheiligt sind, ein anderweites Verzeichniß
der zur Einleitung und Annahme von Schubtransporten nach der erwähnten
Uebereinkunft befugten Behörden mit Angabe der betreffenden Eisenbahnstation
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